Aussage-gegen-Aussage:
Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht – was bedeutet das?
Gerade im Sexualstrafrecht kommt es häufig zu sogenannten „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen. Das bedeutet: Zwei Personen schildern einander widersprechende Versionen eines Geschehens. Typischerweise erzählt das vermeintliche Opfer eine ganz andere Geschichte als die beschuldigte Person, auch wenn diese schweigt. Dabei gibt es weder für die eine noch die andere Seite eindeutige objektive Beweise, wie Spuren oder neutrale Zeug:innen.
In solchen Fällen muss das Gericht allein auf Grundlage der Aussagen entscheiden, wem es glaubt – oder genauer: welche Aussage glaubhafter ist. Die Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung sind hoch, die Wahrheitsfindung in einem „Aussage-gegen-Aussage“-Fall umso schwieriger.
Wem wird geglaubt bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht?
Viele Beschuldigte stellen sich zurecht die Frage: Werden Aussagen von vermeintlichen Opfern automatisch geglaubt? In der gerichtlichen Praxis zeigt sich tatsächlich häufig eine Tendenz, den belastenden Aussagen mehr Gewicht beizumessen – insbesondere dann, wenn sie strukturiert, emotional nachvollziehbar und detailreich erscheinen. Dabei wird nicht selten davon ausgegangen, dass vermeintliche Opfer keine Motive für eine Falschbeschuldigung hätten.
Diese Annahme ist jedoch gefährlich. In der Praxis gibt es zahlreiche mögliche Falschbelastungsmotive – z. B. Eifersucht, Rache, Trennungskonflikte oder ein Sorgerechtsstreit. Eine Falschaussage kann auch unbewusst erfolgen, etwa durch Erinnerungsverzerrungen, Suggestion oder emotionalen Druck.
Als Strafverteidigerin setze ich mich konsequent dafür ein, dass diese Tendenz zur einseitigen Bewertung durchbrochen wird – und dass jeder Vorwurf sachlich, sorgfältig und kritisch geprüft wird.
Kann es bei Aussage gegen Aussage zu einer Verurteilung kommen?
Ja – auch ohne objektive Beweise ist eine Verurteilung im Sexualstrafrecht möglich, wenn das Gericht der belastenden Aussage überzeugend Glauben schenkt. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) schützt nicht automatisch vor einer Verurteilung. Das Gericht entscheidet nach § 261 StPO im Rahmen seiner freien richterlichen Beweiswürdigung, ob es sich von der Schuld überzeugt hat.
Zentral ist dabei: Die Aussage des vermeintlichen Opfers ist ein zulässiges Beweismittel. Wenn das Gericht sie für glaubhaft hält und keine durchgreifenden Zweifel bestehen, kann sie die alleinige Grundlage für eine Verurteilung sein – auch wenn keine weiteren Beweise vorliegen.
➡️ Verurteilungen bei Aussage gegen Aussage sind keine Ausnahme. Umso wichtiger ist eine frühzeitige, erfahrene Strafverteidigung.
Strafverteidigung bei Aussage gegen Aussage:
Meine Aufgabe als spezialisierte Anwältin
In diesen Fällen von Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht sehe ich meine Aufgabe als Strafverteidigerin darin, sicherzustellen, dass die beschuldigte Person ein faires Verfahren erhält und ihre Rechte gewahrt werden. Dabei konzentriere ich mich besonders auf eine präzise Prüfung der Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers.
Das bedeutet: Ich prüfe alle Aussagen kritisch, präzise und systematisch – und mache vorhandene Zweifel frühzeitig geltend. Dabei lege ich besonderen Wert auf folgende Punkte:
🔍 Konstanz der Aussage
Hat sich die Aussage im Verlauf des Verfahrens verändert? Gibt es Widersprüche oder Ergänzungen? Veränderungen können Hinweise auf eine Falschaussage sein.
🎯 Mögliche Falschbelastungsmotive
Ich analysiere, ob es emotionale oder persönliche Gründe geben könnte, die eine falsche Beschuldigung begünstigen– z. B. bei Beziehungskonflikten, Trennungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.
🧩 Gesamtkontext der Aussage
In welchem Zusammenhang wurde die Aussage gemacht? Gab es vorherige Gespräche mit der Polizei, Freund:innen oder Therapeut:innen? Wurden bestimmte Begriffe übernommen oder Details angepasst?
Ich verlasse mich nicht auf die Bewertung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern prüfe die Aussage des vermeintlichen Opfers eigenständig und gründlich – bereits im Ermittlungsverfahren. Ziel ist es, eine ungerechtfertigte Anklage oder Verurteilung zu verhindern.
Fazit: Aussage gegen Aussage professionell verteidigen
Ein Verfahren mit Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten – besonders aber an die Strafverteidigung. Denn das Risiko einer Verurteilung ohne objektive Beweise ist real. Deshalb braucht es eine Verteidigung, die nicht abwartet, sondern aktiv analysiert, prüft und entkräftet.
Als spezialisierte Verteidigerin im Sexualstrafrecht habe ich langjährige Erfahrung mit komplexen Aussagekonstellationen – und weiß, worauf es bei der Glaubhaftigkeitsprüfung ankommt. Schließlich gilt: Nicht jede Aussage reich für eine Verurteilung. Die Anforderungen an die Glaubhaftigkeit der Aussage und die Glaubwürdigkeit der Person sind besonders hoch. Als beschuldigte Person dürfen Sie nicht allein deshalb verurteilt werden, weil Ihnen jemand etwas vorwirft.
Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert ist: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Kompetente Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht, sondern bereits im Ermittlungsverfahren.