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Vergewaltigung

Rechtliche Einordnung und Verteidigungsmöglichkeiten

Der Vorwurf der Vergewaltigung zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im gesamten Sexualstrafrecht. Er kann nicht nur zu einer langjährigen Freiheitsstrafe führen, sondern auch zu tiefgreifenden sozialen und beruflichen Konsequenzen – oft schon weit vor einer gerichtlichen Entscheidung. Eine fundierte, professionelle Strafverteidigung ist daher unerlässlich.

Wann liegt strafrechtlich eine Vergewaltigung vor?

Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs und ist in § 177 Absatz 6 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und legaldefiniert. Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird. Erfasst werden insbesondere Vaginal-, Oral- oder Analverkehr. Aber auch das Eindringen mit dem Finger oder einem Gegenstand kann eine Vergewaltigung darstellen.

Ob eine Vergewaltigung im Sinne des Gesetzes vorliegt, hängt dabei nicht vom subjektiven Empfinden, sondern von der objektiven Bewertung des Geschehens und dem feststellbaren Willen der betroffenen Person ab. Auch ein einmal erklärtes Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.

Ist eine Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung möglich?

Die gesetzliche Mindeststrafe für eine Vergewaltigung beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe (§ 177 Absatz 6 StGB). Eine Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht genau die Mindeststrafe von zwei Jahren verhängt.

In der Praxis ist dies allerdings äußerst selten, da Gerichte bei einer Verurteilung in der Regel von einem erhöhten Unrechts- und Schuldgehalt ausgehen. Eine Bewährungsstrafe bei Vergewaltigung ist daher nicht ausgeschlossen, aber nur in Ausnahmefällen realistisch. Umso wichtiger ist eine frühzeitige und durchdachte Verteidigungsstrategie.

Gibt es Vergewaltigung in der Ehe oder Beziehung?

Ja – auch in einer bestehenden Partnerschaft oder Ehe kann eine Vergewaltigung vorliegen. Entscheidend ist allein, ob die sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person vorgenommen wurde.

Wichtig: Das Gesetz stellt nicht auf die Beziehung zwischen den Beteiligten ab, sondern allein auf das Vorliegen eines entgegenstehenden Willens. Gerade in engen Beziehungen kann die Frage entscheidend sein, ob und wie dieser Wille erkennbar zum Ausdruck gebracht wurde – und ob der Beschuldigte diesen erkannt hat oder erkennen konnte.

Wie verteidigt man sich gegen den Vorwurf der Vergewaltigung?

Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung ist häufig von einer hohen emotionalen und gesellschaftlichen Vorbelastung geprägt. Bereits im Ermittlungsverfahren stehen Beschuldigte unter einem enormen Druck. Umso wichtiger ist es, mit juristischer Präzision und strategischem Feingefühl zu reagieren.

Ein häufiger Fall ist die sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, bei der es keine objektiven Beweismittel gibt. In solchen Fällen konzentriert sich die Verteidigung auf:

  • die inhaltliche und formale Überprüfung der belastenden Aussage,
  • die Antragstellung auf ein aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten,
  • die Frage nach alternativen Deutungsmöglichkeiten des Geschehens,
  • die Prüfung, ob einverständliches Verhalten tatsächlich ausgeschlossen werden kann.


Als erfahrene Strafverteidigerin mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht lege ich in geeigneten Fällen das Hauptaugenmerk auf die Frage der Beweisbarkeit. Denn nicht jede belastende Aussage ist glaubhaft – und nicht jede subjektiv als bedrängend empfundene Situation erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand der Vergewaltigung.

Fazit: Der Vorwurf ist schwerwiegend – handeln Sie frühzeitig

Ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung kann Ihre berufliche und private Existenz bedrohen – selbst dann, wenn es zu keiner Anklage oder Verurteilung kommt. Gerade deshalb ist es entscheidend, nichts dem Zufall zu überlassen.

Wenden Sie sich frühzeitig an eine spezialisierte Verteidigerin im Sexualstrafrecht, um Ihre Rechte zu wahren und Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, bevor sich Festlegungen zu Ihren Lasten verfestigen.

Sandra Korzenski

Fachanwalt für Strafrecht • Sexualstrafrecht

Rechtsanwältin Sandra Korzenski Fachanwältin für Strafrecht und Dozentin
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Anwalt Strafrecht Berlin • Fachanwalt für Strafrecht • Sexualstrafrecht

Sandra Korzenski
Rechtsanwältin & Dozentin
Fachanwältin für Strafrecht

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